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Planungsgemeinschaft LaReG

Artenschutz

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Artenschutz

Die Planungsgemeinschaft erstellt Artenschutzrechtliche Fachbeiträge (saP) und führt Kartierungen von Tieren und Pflanzen nach Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie der europäischen Vogelarten durch.

Vorgezogene Schutzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) von Tieren und Pflanzen umfassen z. B. Umsetzungen, Schaffung von Quartieren sowie Verpflanzungen bzw. Initialpflanzungen von Pflanzenarten und -gesellschaften.

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Durchführung

Zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen von artenschutzrechtlich relevanten Tieren und Pflanzen bei Bauprojekten wird eine begleitende ökologische Bauüberwachung durchgeführt. Kompensationsmaßnahmen nach Eingriffen sowie Maßnahmen zum Arten-, Boden- und Gewässerschutz werden bis zur Ausführungsplanung betreut.

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